Bei den solchen Immobilien handelt es sich um Objekte, die unter einem bestimmten Bestandsschutz stehen. Die Stadt, in der die Immobilie liegt, ist daran interessiert diese weiterhin zu erhalten und lässt meist keine bautechnischen Veränderungen zu. Dies bedeutet aber nicht, dass das Objekt für Anleger nicht attraktiv sein kann.
Vorsicht ist immer geboten, wenn bei Denkmalschutzimmobilien, die von Institutionen oder Vertrieben angeboten werden, der Steueraspekt als Kaufkriterium genutzt wird.
Denn auch hier gilt, dass sich die Immobilie selber finanzieren muss. Also: Finger weg von so genannten Prospektimmobilien, bei denen Du erstmal dein eigenes Geld Monat für Monat beisteuern musst, um Zins, Tilgung und Bewirtschaftung zu tragen. Die gleichen finanziellen Kaufkriterien wie bei normalen Wohnimmobilien gelten auch bei denkmalgeschützten Wohnimmobilien.
Schauen wir uns nun die steuerlichen Vorteile einer Denkmalschutzimmobilien mal genauer an.
In den meistens Fällen wurde das Gebäude vor 1925 bzw. bis zum 31.12.1924 errichtet. In diesem Fall profitierst Du hier von einer erhöhten Abschreibung des Gebäudewertes. Im Gegensatz zu Objekten, die nach ab 1925 erbaut wurden, beträgt die Abschreibung hier 2,5% anstatt 2,0%. Bei höheren Anschaffungspreisen für das Objekt kommt hier schnell ein beachtliches Sümmchen zusammen.
Bei der erhöhten Abschreibung handelt es sich um ein nettes "Add-On". Die Abschreibung wird bei der steuerlichen Betrachtung als Kosten gewertet, die Deine Einnahmen verringern und Du somit auf diesen Betrag weniger Steuern zahlen musst.
Diese Möglichkeit solltest Du aber nicht als reines Steuersparmodell anwenden, da die Instandhaltungsaufwände auch mit dem Alter des Objektes ansteigen. Bei einer guten Bausubstanz und einem Massivbau, wie es Anfang des 19. Jahrhunderts meistens der Fall war, ist dies dennoch nicht unattraktiv.
Einen sehr interessanten Vorteil bei Denkmalimmobilien findest du bei der Abschreibung von Sanierungsaufwänden. Wie wir schon im Blog-Artikel zur 1/3/10-Strategie beschrieben haben, lassen sich bei allen Immobilien solche Sanierungsaufwände, die 15% des Gebäudewertes in den ersten drei Jahren nicht übersteigen, als Werbungskosten im Jahr des Geldflusses (also in dem Jahr in dem die Aufwände bezahlt wurden) im vollen Umfang steuerlich absetzen.
Aufwände, die diese 15% Grenze übersteigen, müssen über die volle Nutzungsdauer des Gebäudes, je nach Baujahr mit 2% bzw. 2,5% pro Jahr, abgeschrieben werden. Das ist für den Investor weniger attraktiv, da das Kapital viel länger gebunden ist. Bei Denkmälern gibt es hier aber eine attraktive Besonderheit:
Vermietete Denkmalschutz-Immobilien genießen auch hier - neben den 2,5% - eine erhöhte Abschreibung. In den ersten acht Jahren können Sanierungen, die die 15% des Gebäudewerts übersteigen, mit 9% pro Jahr und weitere vier Jahre mit jeweils 7% abgeschrieben werden. Du erahnst bestimmt schon, was hier für ein Hebel für Dich drin steckt. Schauen wir uns eine Beispielrechnung an.
200.000 EUR x 0,025 + 150.000 x 0,09 = 5.000 EUR + 13.500 EUR = 18.500 EUR.
Es können also in den ersten acht Jahren alleine über die Abschreibung 18.500 EUR PRO JAHR als Kosten geltend gemacht werden, die Dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren.
Zum Vergleich: ohne den Steuervorteil des Denkmals hättest Du von den 150.000 EUR Sanierungsaufwänden nur zu 2,5%, also 3.750 EUR pro Jahr abschreiben können.
Wenn Du das als intelligente Finanzierungsstrategie einsetzt, kannst Du Dir vom Finanzamt einen Steuerbetrag erstatten lassen, der den Einsatz Deines Eigenkapitals in dieser Immobilie übersteigt. Mehr dazu lernst Du übrigens auch in unserem vermiete dich reich Immobilienkurs.
Bei einer Sanierung oder Modernisierung von Denkmalschutzobjekten darfst du auf keinen Fall eigenständig beliebige Sanierungsmaßnahmen durchführen. Denkmalobjekte stehen nicht umstonst unter Denkmalschutz, denn die Stadt möchte diese Objekte möglichst im Urzustand weiterentwickeln. Es dürfen hier nur bautechnischen Maßnahmen ergriffen werden, die vorher mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sind. Dazu reicht man das entsprechende Bauvorhaben bei der Denkmalschutzbehörde ein und wartet auf eine schriftliche Freigabe.
Es bietet sich hierbei an, mit Bauunternehmen zusammen zu arbeiten, die bereits Erfahrungen mit derartigen Bauvorhaben gemacht haben. Diese können unter Umständen dann auch direkt das Bauvorhaben mit der zuständigen Behörde übernehmen und so Dich als Investor entlasten. Hierbei solltest Du aber möglichst auf Empfehlung von Partnern oder Bekannten zurück greifen, die schonmal mit diesen Firmen zusammen gearbeitet haben. Denn nur, wenn alles ordnungsgemäß durchgeführt wird, stehen zum Einen die Abschreibungen zur Verfügung und zum Anderen erspart es Dir ggf. rechtliche Probleme.
Hast Du bereits Erfahrungen mit Denkmalschutzimmobilien? Schreibe doch gerne einen Kommentar.
2 Comments
Sehr hilfreich ganz herzlichen Dank.
Guten Tag,ich wohne in einem Mietshaus gebaut 1900.Mein Vermieter ist verstorben.Seine Enkelin hat es geerbt.Es ist noch nie saniert worden.Immer nur unfachgerecht ausgebessert worden.Es stand nach dem Krieg bis zur 2ten Etage unter Wasser.Man sieht die Schäden heute noch.Die Erbin wollte uns neue Mietverträge geben.Irgendwie kommen wir nicht mehr klar mit ihr.Mfg.